Allgemeine Geschäftsbedinungen (B2B & Privatkunden)




 

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§1 Allgemeines / Vertragsabschluss


1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nach-
folgend „AGB“) von IT-Solutions Will (Sebastian Will
- nachfolgend „Verkäufer“) gelten für alle Verträge,
die ein Verbraucher oder Unternehmer (nachfolgend
„Kunde“) mit dem Verkäufer geschlossen werden. Hiermit
wird der Einbeziehung von eigenen Bedingungen des
Kunden widersprochen, es sei denn, es ist etwas anderes
vereinbart worden.

1.2    Abweichungen von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, ergänzende Vereinbarungen und Nebenabreden bedürfen der Schriftform oder der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung.

1.3    Unsere Angebote und Angaben hinsichtlich der von uns vertriebenen Geräte und Produktbeschreibungen sind freibleibend, soweit nicht ausdrücklich eine schriftliche Zusicherung erfolgt. Im Hinblick auf die ständige technische Weiterentwicklung und Verbesserung unserer Produkte behalten wir uns Änderungen in Konstruktion und Ausführung gegenüber den in unseren verschiedenen Druckschriften gemachten Angaben vor, sofern hierdurch nicht der Wert der von uns angebotenen Erzeugnisse beeinträchtigt wird. Dies gilt auch für Änderungen, die dem Erhalt der Lieferfähigkeit der von uns angebotenen Erzeugnisse dienen.

1.4    Kaufverträge kommen erst durch eine schriftliche Auftragsbestätigung oder die Annahme der versandten Ware durch den Kunden zustande.

1.5    Übertragungen von Rechten und Pflichten aus dem Kaufvertrag bedürfen der schriftlichen Zustimmung von Sebastian Will (IT-Solutions Will).


 

§2 Preise und Zahlungsbedingungen

2.1 Für die Lieferung gelten die Listenpreise zum Zeitpunkt der Auftragserteilung oder Auftragsbestätigung.

2.2 Die Preise des Verkäufers verstehen sich zuzüglich Versandkosten, ohne Software, gesondertes Zubehör, Installation, Schulung und sonstige Nebenleistungen, soweit nicht schriftlich eine andere Vereinbarung getroffen wurde.

2.3 Die Rechnungen des Verkäufers sind sofort fällig und netto ohne Abzug zahlbar, es sei denn, es wurde etwas anders vereinbart. Gewährte Zahlungsziele werden entsprechend auf der Rechnung ausgewiesen. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn der Verkäufer über den Betrag verfügen kann. Im Falle eines Zahlungsverzuges ist der Verkäufer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9% über dem jeweiligen Bundesbankdiskontsatz zu berechnen. Der Verkäufer behält sich das Recht vor, bei Verzug des Kunden, außerdem eine Pauschale in Höhe von 40 Euro zu berechnen. Dies gilt auch, wenn es sich bei der Entgeltforderung um eine Abschlagszahlung oder sonstige Ratenzahlung handelt. Die Pauschale in Höhe von 40,- Euro wird auf einen geschuldeten Schadensersatz angerechnet, soweit der Schaden in Kosten der Rechtsverfolgung begründet ist. Die Geltendmachung eines darüber hinaus gehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten. 

2.4 Nimmt der Kunde die verkaufte Ware nicht ab, so ist der Verkäufer berechtigt, wahlweise auf Abnahme zu bestehen oder 10% des Kaufpreises als pauschalisierten Schadens- und Aufwendungsersatz zu verlangen. Dem Verkäufer bleibt das Recht vorbehalten, einen nachweisbar höheren Schaden zu verlangen. Für die Dauer des Annahmeverzugs des Kunden ist der Verkäufer berechtigt, die Liefergegenstände auf Gefahr des Kunden bei sich, bei einer Spedition oder einem Lagerhalter einzulagern. Während der Dauer des Annahmeverzugs hat der Kunde an den Verkäufer Ersatz für die entstehenden Lagerkosten ohne weiteren Nachweis pro Monat pauschal EUR 25,- zu bezahlen. Bei Anfall von höheren Lagerkosten kann der Verkäufer den Ersatz dieser Kosten gegen Nachweis vom Kunden fordern. Die pauschale Entschädigung mindert sich in dem Maße, wie der Kunde nachweist, dass Aufwendungen oder ein Schaden nicht entstanden sind.

2.5 Zurückbehaltungsrechte stehen dem Kunden nur zu, soweit sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht. Eine Aufrechnung des Kunden ist ausgeschlossen, es sei denn, die Gegenansprüche des Kunden sind rechtskräftig festgestellt oder vom Verkäufer anerkannt.

§3 Lieferfrist

3.1 Verbindliche Liefertermine müssen schriftlich vereinbart werden. Die vereinbarte Lieferfrist beginnt mit dem Datum der Auftragsbestätigung. Die Frist ist eingehalten, wenn der Liefergegenstand vor Fristablauf abgesandt wird.

3.2 Die Lieferfrist verlängert sich ggf. um die Zeit, bis der Kunde dem Verkäufer die für die Ausführung des Auftrages notwendigen Angaben und Unterlagen übergeben hat.

3.3 Alle vereinbarten Lieferfristen gelten vorbehaltlich richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung. Der Verkäufer kann auch dann gegenüber dem Kunden vom Vertrag zurücktreten, wenn der zur Erfüllung des Kaufvertrages beauftragte Lieferant oder Hersteller seiner Pflicht zur Lieferung nicht nachkommt. Im Falle eines aus diesem Grund erfolgten Rücktritts ist der Verkäufer dazu verpflichtet, denn Kunden unverzüglich über die Unmöglichkeit der Lieferung zu informieren und einen bereits erfolgte Gegenleistung unverzüglich zu erstatten. Ein Rücktrittsrecht des Verkäufers ist ausgeschlossen, wenn der Verkäufer die Nichtbelieferung schuldhaft herbeigeführt hat.

3.4 Die Lieferzeit verlängert sich angemessen bei Maßnahmen im Rahmen von Arbeitsausfällen, insbesondere Streik und Aussperrung, sowie vom Verkäufer nicht zu vertretenden Umständen, wie gesetzlichen oder behördlichen Anordnungen (z.B. Import- und Exportbeschränkungen) oder in Fällen von Lieferverzögerungen durch höhere Gewalt. Die vorbezeichneten Umstände sind auch dann vom Verkäufer nicht zu vertreten, wenn sie während eines bereits vorliegenden Verzuges entstehen. Beginn und Ende derartiger Hindernisse wird der Verkäufer in wichtigen Fällen dem Kunden baldmöglichst mitteilen.

3.5 Wird der Verkäufer durch höhere Gewalt (Ziff. 3.4) an der Einhaltung der Lieferfrist gehindert, ist der Kunde mit einer angemessenen Verlängerung einverstanden. Der Kunde ist im Übrigen wegen Nichteinhaltung einer Lieferfrist nur dann zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn er dem Verkäufer nach Ablauf der Lieferfrist schriftlich eine angemessene Nachfrist gesetzt hat. Schadensersatzansprüche sind in jedem Fall ausgeschlossen.

3.6 Gerät der Verkäufer mit der Lieferung in Verzug, so ist seine Schadensersatzpflicht im Falle leichter Fahrlässigkeit auf einen Betrag von 50% des vorhersehbaren Schadens begrenzt. Weitergehende Schadensersatzansprüche bestehen nur, wenn der Verzug auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht.

 

§4 Lieferung, Versand, Gefahrenübergang

4.1 Der Verkäufer ist zu Teillieferungen berechtigt, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Teillieferungen gelten für Zahlungsverpflichtungen, Gefahrenübergang und Gewährleistungspflichten als selbständige Lieferungen. Der Kunde ist nicht berechtigt, selbständig Teillieferungen zurückzuweisen.

4.2 Die Versandart, den Versandweg und die mit dem Versand beauftragte Firma kann der Verkäufer nach seinem Ermessen bestimmen, sofern der Kunde keine ausdrücklichen Weisungen gibt.

4.3 Die Gefahr geht mit Übergabe des Vertragsproduktes an den Frachtführer, dessen Beauftragten oder andere Personen, die vom Verkäufer benannt sind, auf den Kunden über bzw. sobald die Sendung mit den Liefergegenständen das Werk oder Lager des Verkäufers verlässt. Soweit sich der Versand ohne Verschulden des Verkäufers verzögert oder unmöglich wird, geht die Gefahr mit Meldung der Versandbereitschaft auf den Kunden über. Diese Bestimmungen gelten auch bei Rücksendungen nach Mängelbeseitigung bzw. entgeltlicher Serviceleistung an den Kunden.
Dies gilt unabhängig davon, wer die Transportkosten trägt.

4.4 Falls auf Verlangen des Kunden ein Lieferprogramm abgeändert wird, ist der Verkäufer berechtigt, die dadurch verursachten Kosten in Rechnung zu stellen oder eine Preisanpassung vorzunehmen.

 

§5 Umtausch bzw. Rücknahme (nicht Garantie!)

5.1 Umtausch bzw. Rücknahme erfolgt nur bei nachweislich falscher Belieferung. Ein Kulanzaustausch bedarf der schriftlichen Bestätigung des Verkäufers und wird grundsätzlich mit einer Bearbeitungsgebühr von 10% des Warenwertes belastet. Dies gilt auch im Falle der vom Verkäufer veranlassten Abholung zur Überprüfung des Rücknahmegesuches. Ein Umtausch oder eine Rücknahme bei geöffneter oder beschädigter Originalverpackung ist ausgeschlossen.

5.2 Aus lizenzrechtlichen Gründen ist Umtausch oder Rücknahme jedweder Software grundsätzlich nicht möglich. Eine Reklamationsbearbeitung wird vom Verkäufer nur bei nicht lesbaren oder defekten Datenträgern bzw. Produkten akzeptieren. Mit dem Öffnen der Originalverpackung, respektive der Plastikhülle, erkennt der Kunde den Urheberrechtsschutz und die Gewährleistungsbedingungen an. Originalverpackungen sind alle Verpackungen des Verkäufers und seiner Zulieferanten.

§6 Eigentumsvorbehalt

6.1 Die vom Verkäufer gelieferte Ware bleibt sein Eigentum, bis alle seine gegenwärtigen Ansprüche gegen den Kunden sowie die künftigen, soweit sie mit der gelieferten Ware in Zusammenhang stehen, einschließlich Nebenforderungen (z.B. Wechselkosten, Finanzierungskosten, Zinsen, usw.) erfüllt sind. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist der Verkäufer berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen.

6.2 Bei Pfändung oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Kunde den Verkäufer unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen.

6.3 Der Kunde ist berechtigt, die im Eigentum des Verkäufers stehende Ware (Vorbehaltsware) im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu veräußern. Er tritt dem Verkäufer jedoch bereits jetzt alle Forderungen aus dieser Weiterveräußerung ab, und zwar gleichgültig, ob die Vorbehaltsware ohne oder nach Bearbeitung veräußert oder mit beweglichen Sachen verbunden wird oder nicht. Wird die Vorbehaltsware nach Verarbeitung oder zusammen mit anderen Waren, die nicht dem Verkäufer gehören, weiterveräußert oder wird sie mit beweglichen Sachen verbunden, so gilt die Forderung des Kunden gegen seine Abnehmer in Höhe des zwischen dem Kunden und dem Verkäufer vereinbarten Lieferpreises für die Vorbehaltsware als abgetreten.

6.4 Zur Einziehung dieser Forderung ist der Kunde auch nach der Abtretung ermächtigt. Die Befugnis des Verkäufers, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt, jedoch nur insoweit, als der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt. Macht der Kunde von der Einziehungsbefugnis Gebrauch, so steht dem Verkäufer der eingezogene Erlös in Höhe des zwischen Verkäufer und Kunden vereinbarten Lieferpreises für die Vorbehaltsware zu.

6.5 Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware erfolgen für den Verkäufer als Hersteller gemäß § 950 BGB, ohne den Verkäufer zu verpflichten.

 

§7 Gewährleistung | Haftungsausschluss

7.1 Der Verkäufer gewährleistet für eine Dauer von 24 Monaten ab Lieferdatum, dass die Liefergegenstände nach dem jeweiligen Stand der Technik frei von Fehlern sind. Eine Haftung für normale Abnutzung ist ausgeschlossen. Gewährleistungsansprüche gelten ferner nicht für Verschleißteile wie Toner, Disketten, CD-Rohlinge und andere Verschleißmaterialien. Unwesentliche Abweichungen von Farbe, Abmessungen und/oder anderen Qualitäts- und Leistungsmerkmalen der Ware begründen keinerlei Ansprüche des Kunden, insbesondere nicht aus Gewährleistung. Gebrauchte Ware wird unter Ausschluss jedweder Gewährleistung verkauft.

7.2 Keine Gewähr übernimmt der Verkäufer für Mängel und Schäden, die aus ungeeigneter oder unsachgemäßer Verwendung, Nichtbeachtung von Anwendungshinweisen oder fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung entstanden sind. Dies gilt insbesondere für den Betrieb der Gegenstände mit falscher Stromart oder -spannung sowie Anschluss an ungeeigneten Stromquellen. Das gleiche gilt für Mängel und Schäden, die aufgrund von Brand, Blitzschlag, Explosion oder netzbedingten Überspannungen, Feuchtigkeit aller Art, falscher oder fehlender Programm-Software und / oder Verarbeitungsdaten zurückzuführen sind, es sei denn, der Kunde weist nach, dass diese Umstände nicht ursächlich für den gerügten Mangel sind.

7.3 Jegliche Gewährleistung erlischt, wenn der Kunde Eingriffe und/oder Reparaturen an Geräten ohne ausdrückliche, schriftliche Bestätigung des Verkäufers oder durch Personen vornehmen lässt, die nicht vom Verkäufer autorisiert wurden.

7.4 Sollte der Verkäufer Reparatureinsendungen nach Ablauf der Gewährleistungsfrist akzeptieren, besteht für den Kunden gegenüber dem Verkäufer kein Recht auf Minderung, Rückgängigmachung des Vertrages oder Nacherfüllung. In diesem Falle leitet der Verkäufer die Reparatursache lediglich für den Kunden an seinen Vorlieferanten weiter, um die Inanspruchnahme einer eventuell bestehenden längeren Herstellergarantie zu ermöglichen. Die gesamte Abwicklung erfolgt auf Kosten und Risiko des Kunden.

7.5 Offensichtliche Mängel sind unverzüglich, spätestens jedoch 3 Werktage nach Empfang der Lieferung schriftlich anzuzeigen; andernfalls sind hierfür alle Mängelansprüche ausgeschlossen. Im kaufmännischen Verkehr gelten ergänzend die §§ 377 HGB.

7.6 Durch einen Austausch im Rahmen der Gewährleistung/Garantie treten keine neuen Gewährleistungs- bzw. Garantiefristen in Kraft. Die ausgebauten und ersetzten Teile gehen in das Eigentum des Verkäufers über.

7.7 Soweit nicht anders ausdrücklich vereinbart, sind weitergehende Ansprüche des Kunden, gleich aus welchem Rechtsgrund, ausgeschlossen. Der Verkäufer haftet deshalb nicht für Schäden, die nicht im Liefergegenstand unmittelbar entstanden sind; insbesondere haftet er nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Kunden. Vorstehende Haftungsbefreiung gilt nicht, sofern der Schaden auf Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft, Verletzung vertragswesentlicher Pflichten, Leistungsverzug, Unmöglichkeit, sowie Ansprüche nach §§ 1, 4 des Produkthaftungsgesetzes beruht. Für die Wiederherstellung von Daten haftet der Verkäufer nicht, es sei denn, dass er den Verlust vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat und der Kunde sichergestellt hat, dass eine Datensicherung erfolgt ist, so dass die Daten mit vertretbarem Aufwand rekonstruiert werden können.

7.8 Schadensersatzansprüche können in allen Fällen, auch bei fehlgeschlagener Nachbesserung oder Nachlieferung nur dann gegen den Verkäufer geltend gemacht werden, wenn ihm Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt oder wenn zugesicherte Eigenschaften fehlen. Soweit die Haftung des Verkäufers ausgeschlossen ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung seiner Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

7.9 Rücksendungen sind nur unter Verwendung einer durch die Serviceabteilung des Verkäufers zu erteilenden Rücksendenummer möglich, wobei dieser stets freien Einsendung sowohl eine Kopie der Rechnung als auch eine detaillierte Fehlerbeschreibung beizufügen ist. Existiert für eine Produktgruppe ein Service seitens des Herstellers, sind die Einsendungen nach den dortigen Maßgaben direkt an diese zu richten. Der Verkäufer behält sich vor, unautorisierte, unfreie, sowie Rücksendungen ohne Kaufnachweis oder sonstige fehlende Unterlagen zu Lasten des Kunden und Berechnung der gemäß Servicepreisliste jeweils gültigen Abwicklungspauschale zum Kunden zu retournieren.

§8 Rücktritt und Entschädigung von nicht ausgeführten Bestellungen

8.1 Der Verkäufer kann vom Vertrag zurücktreten, wenn ihm eine Zahlungseinstellung, die Eröffnung des Konkurs- oder gerichtlichen Vergleichsverfahrens, die Ablehnung des Konkurses mangels Masse, Wechsel- oder Scheckproteste oder andere konkrete Anhaltspunkte über Verschlechterung in den Vermögensverhältnissen des Kunden bekannt werden.

8.2 Wenn der Verkäufer vom Vertrag zurücktritt oder wenn die Bestellung aus Gründen nicht ausgeführt wird, die der Kunde zu vertreten hat, dann hat der Kunde dem Verkäufer für seine Aufwendung und den entgangenen Gewinn eine pauschale Entschädigung von 10% des Kaufpreises zu zahlen. Dem Verkäufer bleibt das Recht vorbehalten, einen nachweisbar höheren Schaden zu verlangen. Die pauschale Entschädigung mindert sich in dem Maße, wie der Kunde nachweist, dass Aufwendungen oder ein Schaden nicht entstanden sind.

§9 Mitteilung des Verkäufers

Der Verkäufer wird sämtliche Mitteilungen an den Sitz oder die ihm zuletzt bekanntgegebene Anschrift des Kunden richten. Schriftliche, fernschriftliche und telegrafische Mitteilungen gelten mit der Absendung bzw. der Übergabe an die Post als erfolgt.

 

§10 Abtretungsverbot

Der Kunde ist nicht berechtigt, Ansprüche aus Verträgen mit dem Verkäufer ganz oder teilweise an Dritte abzutreten.

 

§11 Software, Literatur

Bei Lieferung von Software gelten über die Bedingungen des Verkäufers hinaus die besonderen Lizenz- und sonstigen Bedingungen des Herstellers. Mit der Entgegennahme der Software erkennt der Kunde deren Geltung ausdrücklich an.

 

§12 Verwendung von Kundendaten

Der Verkäufer ist berechtigt, alle Daten, die Geschäftsbeziehungen mit den Kunden betreffen, gemäß dem Bundesdatenschutzgesetz zu verarbeiten.



§13 Ausfuhrgenehmigung

Dem Kunden ist bekannt, dass im Hinblick auf den Export der Liefergegenstände Beschränkungen bestehen können, insbesondere eine behördliche Genehmigung erforderlich sein kann.

Eventuell für die Ausfuhr der gelieferten Ware notwendige Zustimmungen sind vom Kunde in eigenem Namen und auf eigene Kosten bei den zuständigen Stellen einzuholen. Die Versagung einer Ausfuhrgenehmigung berechtigt den Kunden nicht, vom Vertrag zurückzutreten.

 

§14 Erfüllungsort, Gerichtsstand, Teilunwirksamkeit und anwendbares Recht

14.1 Als Erfüllungsort für alle beidseitigen aus dem Vertrag geschuldeten Leistungen, einschließlich eventueller Rückgewährsansprüche, wird Zeitlarn vereinbart.

14.2 Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten und mit juristischen Personen des öffentlichen Rechts, wird als Gerichtsstand für alle aus dem Vertrag sich ergebenden Rechtsstreitigkeiten einschließlich Wechsel- und Scheckklagen Zeitlarn vereinbart; der Verkäufer ist auch berechtigt, am Sitz des Kunden zu klagen.

14.3 Bei Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Liefervertrages oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleiben die übrigen Bestimmungen weiterhin wirksam.

Die Verträge der Parteien unterliegen deutschem Recht.

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