Was ist ein Datenschutzbeauftragter?

Ein Datenschutzbeauftragter unterstützt Unternehmen, Behörden und andere Organisationen bei der Einhaltung der datenschutzrechtlichen Vorschriften. Er berät die verantwortlichen Stellen und Beschäftigten, begleitet datenschutzrelevante Prozesse und überwacht die Umsetzung der geltenden Vorgaben.

Diese Aufgabe kann von einer entsprechend qualifizierten Person innerhalb der Organisation oder von einem externen Datenschutzbeauftragten übernommen werden. Bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben arbeitet der Datenschutzbeauftragte weisungsfrei und berichtet unmittelbar an die höchste Leitungsebene.

Datenschutz dient dem Schutz personenbezogener Daten und basiert insbesondere auf der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie den ergänzenden nationalen Vorschriften wie dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Die Anforderungen betreffen grundsätzlich alle Unternehmen und Organisationen, die personenbezogene Daten verarbeiten – unabhängig von ihrer Größe.

Fragen und Antworten

Wer benötigt einen Datenschutzbeauftragten?


Unternehmen und andere nichtöffentliche Stellen müssen in Deutschland grundsätzlich einen Datenschutzbeauftragten benennen, wenn sie in der Regel mindestens 20 Personen ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigen.

Unabhängig von dieser Personenzahl kann eine Benennungspflicht unter anderem bestehen, wenn:

  • die Kerntätigkeit eine umfangreiche, regelmäßige und systematische Überwachung von Personen umfasst,

  • in großem Umfang besonders sensible personenbezogene Daten verarbeitet werden,

  • Verarbeitungsvorgänge eine Datenschutz-Folgenabschätzung erfordern oder

  • personenbezogene Daten geschäftsmäßig für bestimmte Übermittlungs-, Markt- oder Meinungsforschungszwecke verarbeitet werden.

Ob eine Benennungspflicht besteht, muss daher immer anhand der konkreten Datenverarbeitung und der betrieblichen Abläufe geprüft werden.


Welche Aufgaben hat ein Datenschutzbeauftragter?


Zu den wesentlichen Aufgaben gehören:

  • die Beratung der Unternehmensleitung und der Beschäftigten zu datenschutzrechtlichen Pflichten,

  • die Überwachung der Einhaltung der DSGVO und weiterer Datenschutzvorschriften,

  • die Sensibilisierung und Schulung der mit personenbezogenen Daten arbeitenden Beschäftigten,

  • die Beratung bei Datenschutz-Folgenabschätzungen,

  • die Zusammenarbeit mit der zuständigen Aufsichtsbehörde sowie

  • die Tätigkeit als Anlaufstelle für Behörden und betroffene Personen.

Die Verantwortung für die Einhaltung des Datenschutzes verbleibt dabei beim Unternehmen beziehungsweise bei der verantwortlichen Stelle.


Welche Folgen können Datenschutzverstöße haben?


Verstöße gegen datenschutzrechtliche Vorgaben können Beanstandungen und weitere Maßnahmen der zuständigen Aufsichtsbehörde nach sich ziehen. Je nach Art und Schwere des Verstoßes können außerdem empfindliche Bußgelder entstehen.

Ein strukturierter Datenschutz schützt daher nicht nur personenbezogene Daten. Er hilft auch dabei, Risiken in den Bereichen Daten, Systeme, Prozesse, Beschäftigte und Finanzen frühzeitig zu erkennen und zu reduzieren.

Wir unterstützen Sie dabei, Ihre datenschutzrelevanten Abläufe zu prüfen, notwendige Maßnahmen zu erkennen und geeignete Lösungen für Ihr Unternehmen zu entwickeln.


Unverbindliche beraten lassen!

Unverbindliche beraten lassen!